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Rechtsvorrang gegen „Raserei“ Die Stadt Krems hat in den Straßenzügen Steindlstraße und KAm Steindl

Die Stadt Krems hat in den Straßenzügen Steindlstraße und Kraxenweg einen Rechtsvorrang verordnet. Die bisherige Vorrang-Geben-Regelung ist aufgehoben. Damit wird der Durchzugsverkehr entschleunigt.

Die Straßenzüge Steindlstraße und Kraxenweg dürfen nicht zu „Raserstrecken“ werden. Das war eine der Forderungen, die die Bewohnerinnen und Bewohner am Steindl im Rahmen des Stadtteildialogs gestellt haben. Sie befürchteten, dass sich mit dem Ausbau des Kraxenwegs der Durchzugsverkehr immer mehr beschleunigen werde.


Während des mehrstufigen Beteiligungsprozesses haben die Stadt- und VerkehrsplanerInnen mit den BürgerInnen Probleme, Anliegen und mögliche Lösungen erörtert. Dabei kristallisierten sich mehre Maßnahmen heraus, die zur Verlangsamung des motorisierten Verkehrs beitragen. Als erstes wurden Verschwenkungen und Grünrabatte entlang der Fahrbahnen errichtet. Nun hat die Stadt eine verkehrsregelnde Verordnung erlassen: Statt der bisher geltenden Vorrang-Geben-Regelung bei den Kreuzungen Steindlstraße-Kraxenweg und Kraxenweg-Bäckerberggasse gilt nun allgemein Rechtsvorrang. Damit ist die Durchfahrt bei den Kreuzungen unterbrochen, und die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 wird eingehalten. Unterstrichen wird die neue Verordnung durch Bodenmarkierungen (Haifischzähne).


Maßgeschneiderte Bürgerbeteiligung

Der Stadtteildialog Am Steindl war ein maßgeschneidertes Bürgerbeteiligungsprojekt, das in drei Stufen mit Befragung, Workshops und Stadtteilspaziergängen abgelaufen ist. Eingeladen hatte das Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, begleitet wurde das Projekt von einem externen Planungsbüro.



© Stadt Krems

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