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Schnupper-Klimaticket für Kremser:innen

Seit 1. September haben alle Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Krems die Möglichkeit, das neue Gratis-Schnupperticket zu nutzen, um die Vorteile des Öffentlichen Verkehrs kennenzulernen, ganz einfach mit einem Online-Reservierungssystem.


Wo gilt überall das Schnupperticket?

Das Ticket gilt in ganz Niederösterreich, Wien und Burgenland auf allen alle ÖBB und VOR-Linien kostenfrei. Eine Fahrradmitnahme ist nicht inkludiert. Das Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Weitere Ermäßigungen können nicht in Anspruch genommen werden. Kinder benötigen ein eigenes Schnupperticket. Jeden Tag stehen zwei Karten zur Verfügung, die tageweise gratis entlehnt werden können.


Wer darf die Schnuppertickets ausleihen?

Die Tickets können von allen in Krems hauptwohnsitzgemeldeten Personen für einen Tag gratis ausgeliehen werden.


Wie oft darf das Schnupperticket ausgeliehen werden?

Die Gratisentlehnung ist pro Person auf höchstens fünf Entlehnungen pro Jahr beschränkt. Aufeinander folgende Entlehnungen sind nur kurzfristig bei Verfügbarkeit möglich.


Wo und wie kann das Schnupperticket ausgeliehen werden?

  • Reservierung Schnupperticket: https://schnupperticket.at/krems

  • Abholung: in der Bürgerservicestelle, Rathaus Krems, Obere Landstraße 4 werktags von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr des Nutzungstages möglich. Die Kartenabholung kann im Bedarfsfall schon am Vortag erfolgen, wenn die Karte verfügbar ist.

  • Rückgabe: am Nachfolgetag zwischen 8:00 und 9:00 Uhr

Abholung und Rückgabe haben persönlich zu erfolgen!


Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (inklusive den Kosten bei Verlust!) mit der Unterschrift bestätigt. Dazu ist jedenfalls ein gültiger Personalausweis vorzuweisen und eine Handy-Nummer zur Erreichbarkeit anzugeben.


Was ist, wen?

  • Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des verbleibenden Fahrkartenwerts verantwortlich. (Kosten Schnupperticket: € 915,-)

  • Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung wird um ehestmögliche Freigabe per Internetstornierung bzw. telefonischer Verständigung in der Bürgerservicestelle ersucht. Die Stornierung kann selbständig bis zum zweiten Tag vor der Entlehnung erfolgen, danach funktioniert die Stornierung nur mehr mittels Anrufes im Bürgerservice.

  • Bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung wird eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen wird.

  • Bei verspäteter Rückgabe ist eine Gebühr von € 50,- zu bezahlen.


Für etwaige Fragen rund um Fahrkarten steht die Bürgerservicestelle telefonisch unter der Nummer 02732 / 801 540 während der angegebenen Amtszeiten zur Verfügung.

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